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Eigentlich sollte sich jeder Schalker eine ruhige Mitgliederversammlung wünschen, doch dann kommt es wieder einmal anders als gedacht und plötzlich taucht ein Antrag zur Änderung der Besetzung des Wahlausschusses auf. Es braucht kein gutes Gedächtnis, um sich daran zu erinnern, dass wir erst im letzten Jahr unsere Satzung in diesem Punkt geändert haben. Dies jedoch hält einige Verantwortliche in unserem Verein nicht davon ab, einen neuen Antrag zu stellen und die zusammen mit den Mitgliedern erarbeiteten Ergebnisse umzuwerfen.

Aber worum geht es? Bisher hat die Mitgliederversammlung alle Mitglieder des Wahlausschusses direkt gewählt. Das soll nun geändert werden: In Zukunft soll nur noch die Hälfte der Mitglieder des Wahlauschusses von uns Mitglieder gewählt werden, der Rest soll durch die verschiedenen Gremien des Vereins bestimmt werden.

Der Wahlausschuss ist bereits das letzte Gremium, auf welches die Mitgliederversammlung, das höchste Organ des Vereins, direkten Einfluss hat. Doch auch dieses Mitgliederrecht soll nun drastisch eingeschränkt werden und man schafft sich zusätzlich noch mehr unnötige Abhängigkeiten innerhalb des Vereins. Wie zum Beispiel der Vertreter des Aufsichtsrats objektiv und unabhängig über mögliche Kandidaten für eben jenes Gremium entscheiden soll, ist nur schwer vorstellbar.

In der Begründung des Antrags wird mit Stabilität argumentiert, mit dem gleichen Argument wurde aber bereits im vergangenen Jahr der Wahlausschuss reformiert und ein rollierendes Verfahren eingeführt. Dadurch hat die Mitgliederversammlung jedes Jahr die Möglichkeit, korrigierend bei der Zusammensetzung des Wahlausschusses einzugreifen und so Kritik an den Ergebnissen des Wahlausschusses zu äußern. Warum man diesem Verfahren keine Chance gibt und man bereits ein Jahr später an unserer Satzung rumschrauben möchte, ist absolut unverständlich. Weshalb das rollierende Verfahren keine Erwähnung im neuen Antrag findet, wäre an dieser Stelle auch eine interessante Frage.

Betrachtet man unaufgeregt die Arbeit des Wahlausschusses in den letzten Jahren, ohne sich von der unbelegten Panikmache des letzten Jahres anstecken zu lassen, ist auch dort kein Grund für diesen Antrag zu finden. Sicherlich hat nicht jeder Kandidat auf der Mitgliederversammlung überzeugt, doch auch das ist nach der besten Auswahl nie auszuschließen. Ebenso lässt sich die Frage stellen, ob sich die Auswahl an Kandidaten durch eine Beteiligung des Aufsichtsrates verbessert, betrachtet man die Entscheidungen so mancher Gremien, die in der Vergangenheit auf Schalke getroffen wurden.

Zusammengefasst gilt es, diesen Antrag nicht zu unterstützen! Die Mitgliederrechte dürfen nicht weiter eingeschränkt und der eingetragene Verein so nicht weiter ausgehöhlt werden. Es muss weiterhin eine größtmögliche Unabhängigkeit zwischen den Gremien bestehen, deswegen ist zu hoffen, dass einige Leute zur Vernunft kommen und diesen Antrag doch noch zurückziehen. Das wäre zumindest die einzig vernünftige Lösung!