„Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er bekennt sich zu den Grundsätzen der Menschenrechte. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen gegenüber anderen Menschen, insbesondere auf Grund ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexuellen Orientierung oder Behinderung, aktiv entgegen. In diesem Sinne ist er insbesondere bestrebt, die soziale Integration ausländischer Mitbürger zu fördern.“ Seit 2008 steht dieser Passus in der Satzung und erlaubt so den Vereinsgremien, bei rassistischen Äußerungen auch rechtlich tätig zu werden – so sie es denn wollen.

Vorläufer gab es dazu aber schon früher: 1992 gründete sich die Schalker „Fan-Initiative gegen Rassismus“. Kurz danach machte sie im Stadion mit dem Banner „Schalker gegen Rassismus“ auf sich aufmerksam.  „Wenn man ein Banner ‚Schalker gegen Rassismus‘ im Innenraum aufhängen wollte, hat man das dem Ordner gesagt und ist durchgegangen“, erinnert sich Bodo im Interview des „SCHALKE UNSER“. Und der langjährige SU-Redakteur Peter meint: „In der Nachbetrachtung würde ich das Verhalten des Vereins von damals als orientierungslos bezeichnen. Da gab es zwar dann  Diskussionen darüber, ob wir Flugblätter auf dem Vereinsgelände verteilen dürfen, aber andererseits waren die froh, dass wir was gemacht haben, weil die in den damaligen Strukturen gar nicht in der Lage waren, selbst etwas zu machen.“ „Affenlaute“ und „Asylanten, Asylanten!“-Rufe kamen seinerzeit häufig vor. Es folgten weitere Aktionen zusammen mit den Spielern und dem Trainer. Gemeinsam verteilten sie Flugblätter in der Gelsenkirchener Innenstadt.

Der erste Anlauf, einen Antirassismus-Paragraphen formal zu verankern, stammt vom 5. September 1993: Doch die Ini konnte einen Antrag auf der damaligen Jahreshauptversammlung nicht mehr stellen. Sie wollte festschreiben, Nazi-Symbole  wie Reichkriegsflaggen im Stadion zu verbieten und bei rassistischen Äußerungen Stadionverbot zu verhängen. Doch der Verlauf der Versammlung mit zahlreichen Wahlen verhinderte dies.

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des FC Schalke 04 e.V. am 5. Dezember 1994 wurdem dann aber auf Antrag der Schalker Fan-Initiative gegen Rassismus von der Satzungskommission zwei Passagen in die Satzung integriert: In Paragraph 2 „Die soziale Integration ausländischer Mitbürger soll gefördert werden“ und in § 4: „Der Ausschluß aus dem Verein kann u.a. erfolgen (…) bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins, insbesondere durch Kundgabe rassistischer oder ausländerfeindlicher Gesinnung“.