Repressionsfonds Nordkurve
Der Repressionsfonds „Nordkurve“ sieht seine zukünftigen Aufgaben darin, betroffene Schalke-Fans im Umgang mit Polizei, Justiz und Behörden zu unterstützen. Der Vorfall rund um das Champions League-Heimspiel gegen PAOK Saloniki hat uns allen gezeigt, dass staatliche Repressionen, Willkür und Polizeigewalt gegen Fußballfans ein neues Ausmaß angenommen haben. Jeder Schalker kann von solchen Maßnahmen betroffen sein. Daher wollen wir in den kommenden Wochen und Monaten den Repressionsfonds „Nordkurve“ weiter auf- und ausbauen, um eine Grundlage zur Unterstützung von Schalkern zu schaffen, die aufgrund von Ereignissen und Vorfällen rund um die Spiele unseres FC Schalke 04 Probleme mit der Justiz bekommen haben.
Aufgaben und Ziele:
– Beratung und Hilfe im Umgang mit Polizei, Justiz oder Verwaltungsbehörden
– Vermittlung an mit der Fußballszene vertraute und erfahrene Rechtsanwälte
– finanzielle Unterstützung bei einer entsprechenden rechtlichen Grund- oder Notlage
– Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu Themen wie Stadionverboten, Polizeigewalt gegen Fußballfans und Repressionen
– Beobachtung und Dokumentation von Polizeieinsätzen
Kontakt:
Bei Fragen zum Repressionsfonds „Nordkurve“ oder anderen Anliegen könnt ihr euch per Mail unter [email protected] an uns wenden.
Spendenkonto:
Alle Schalker, die das Projekt finanziell unterstützen möchten, nutzen bitte folgende Kontoverbindung:
Ultras Gelsenkirchen e. V.
IBAN: DE46 4325 0030 0047 0005 59
BIC: WELADED1HRN
Verwendungszweck: Spende + (ggf. Name)
Erste Hilfe – Wie verhalte Ich mich richtig?!
1. Verhalten bei Identitätsfeststellung:
– auf Personenkontrollen ruhig und sachlich, aber auch entschlossen und selbstbewusst reagieren!
– lediglich Name, Meldeadresse, Geburtsdatum und -ort sowie Staatsangehörigkeit und Familienstand (ledig oder verheiratet) angeben
– lasst euch die Sicherstellung von Gegenständen protokollieren, unterschreibt jedoch nichts!
– notiert euch die Namen oder Dienstnummern der Beamten sowie der Behörde bzw. Dienststelle – notiert zudem alle Begleitumstände und Zeugen! Gesetzesgrundlage der Maßnahme hinterfragen und gegebenenfalls widersprechen!
2. Aufenthaltsverbot und Platzverweis:
– nur schriftlich belegte Platzverweise sind rechtlich relevant
– für beides gilt: Widerspruch einlegen, selber nichts unterschreiben!
– Verstöße gegen die jeweilige Maßnahme können als Ordnungswidrigkeiten geahndet (mögliche Geldstrafe) oder bis hin zur Ingewahrsamnahme führen
3. Vorladungen:
– Strafverteidiger kontaktieren!
– äußere dich nie zum Tatvorwurf, solange du dich nicht ausführlich mit deinem Anwalt gesprochen und beraten hast!
– Vorsicht: Die Polizei ist nicht dein „Freund und Helfer“ – schon einfache belanglose Wortwechsel in einem Gespräch können später gegen dich verwendet werden
– wenn du als Zeuge geladen bist, mache keine Aussage und halte dich fern – es sei denn, es ist durch ein Gericht oder Staatsanwalt angeordnet!
4. Fest- und Ingewahrsamnahmen
– je nach Art der Fest- oder Ingewahrsamnahme (aufgrund einer Straftat), versuche so schnell wie möglich, einen bzw. deinen Anwalt zu kontaktieren!
– keine Äußerungen zum Tatvorwurf, auch nicht gegen&uum;lber möglichen Mitgefangenen!
– lass Dich nicht von den Beamten in Gespräche verwickeln und geh auf keine Provokationen ein!
– verhalte dich ruhig und versuche einen klaren Kopf zu behalten!
– keine DNA-Abgabe
5. Erkennungsdienstlichen Maßnahmen (ED – Behandlung)
• erster Schritt: Fragen, ob die Teilnahme freiwillig ist – falls ja, ablehnen!
– ist die Maßnahme nicht freiwillig, frage nach, ob die Maßnahme strafverfolgenden (repressiven) Zwecken dient oder vorbeugend (präventiv) sein soll
– sollte die Maßnahme strafverfolgend sein, immer danach fragen, wer sie angeordnet hat
– wird durch die anwesenden Beamten angegeben, dass die Maßnahme durch den Staatsanwalt oder einen Richter angeordnet wurde, darauf bestehen, den Beschluss zu sehen und entsprechend zu prüfen – kann ein solcher Beschluss nicht vorgewiesen werden, die Maßnahme verweigern!
– wenn ein Beschluss vorhanden ist, immer eine Kopie verlangen und sich aushändigen lassen
– wichtig: Wie immer Ruhe bewahren! Als Laie kann man gegen eine durch Richter oder Staatsanwalt angeordnete Maßnahme vor Ort wenig ausrichten
– beim Einschalten eines Anwaltes die entsprechenden Fristen beachten!
– soll die Maßnahme vorbeugend sein, immer ablehnen und darauf beharren, dass ein förmlicher Bescheid erstellt werden soll. Wenn dann die Rede von unmittelbarem Zwang ist, sofort nach einem Telefonat mit dem Anwalt verlangen
– wenn die Teilnahmeaufforderung schriftlich erfolgt: Schriftstück bestenfalls von einem Anwalt prüfen lassen!
6.Hausdurchsuchungen:
– umgehend versuchen, Kontakt zu Zeugen und bzw. oder Anwalt aufzunehmen und sofort Beobachter zu dir schicken lassen!
– auch andere Anwesende bzw. Zeugen sollen bis auf Ihre Identität keine weiteren Angaben machen
– die Polizei steht vor der Tür:
1. Frage, gegen wen richtet sich die Hausdurchsuchung?
2. Frage, was ist der Grund des Durchsuchungsbeschlusses?
– Durchsuchungsbeschluss verlangen und lesen (Kopie geben lassen, bei Grund „Gefahr im Verzug“ gibt es keinen Beschluss)!
– Namen und Dienstnummer des Einsatzleiters erfragen, im Zweifel Dienstausweis einsehen
– nehmt das Recht auf einen Zeugen (Anwalt und bzw. oder Beobachter) wahr!
– wie immer gilt: keine Angaben zur Sache!
– Beamten ohne gültigen Durchsuchungsbefehl nicht in die Wohnung lassen (abgesehen von Gefahr im Verzug)
– Widerspruch gegen die Durchsuchung einlegen und diesen protokollieren lassen (unterschreiben) – lass dir auf jeden Fall Zeit, damit die Beobachter mehr Zeit haben! Ein Widerspruch ist für das nachträgliche Vorgehen gegen die Durchsuchung unerlässlich
– verlange, dass nur unter den Augen der Beschuldigten und bzw. oder ihrer Vertreter durchsucht wird (ein Raum nach dem anderen, keiner gleichzeitig)!
– die Polizei muss dir ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen, in dem die beschlagnahmten Dinge genauestens aufgelistet sein müssen – in Ruhe kontrollieren!
– die Beamten und die von ihnen mitgebrachten Zeugen müssen unterschreiben. Du nicht! Wenn nichts beschlagnahmt wurde, muss auch das schriftlich bestätigt werden
– fertige für dich selber direkt ein Gedächtnisprotokoll an: Notiere dir Zeiten, Ablauf, Wortwechsel, alle Besonderheiten und alle Vorkommnisse, die dir merkwürdig erschienen oder Fragen aufwerfen!
– informiere andere Personen, falls Unterlagen mitgenommen wurden, durch welche sich ein Zusammenhang zwischen dir und Ihnen herstellen lässt und ob weitere Personen dadurch eventuell mit solchen Maßnahmen rechnen müssen!
– es muss davon ausgegangen werden, dass während und nach der Durchsuchung dein Telefon abgehört wird. Auch hier gilt also keine Angaben zur Sache, ob schuldig oder unschuldig!
Erklärung:
Wir weisen darauf hin, dass wir mit „Erste Hilfe – wie verhalte ich mich richtig?“ keine konkrete Rechtsberatung bieten können, geschweige denn dürfen. Die hier aufgeführten Punkte dienen nur als Grundmuster, der konkrete Fall kann auch anders gelagert sein.