Erschienen in: Blauer Brief Nr.14 Saison 17/18
aUsGEholt – Jetzt wird’s kritisch

Kostenbeteiligung der Vereine für Polizeieinsätze beim Fußball

In den vergangenen Jahren geisterte das Thema der Kostenbeteiligung der Vereine für Polizeieinsätze beim Fußball immer wieder durch die Medien. Die Hansestadt Bremen schuf 2014 als erstes Bundesland mit § 4 IV BremGebBeitrG wieder einen derartigen Kostentatbestand. Dieser wurde im Mai 2017 durch ein Gericht aufgrund der Unbestimmtheit der untergesetzlichen Kostenbemessung für rechtswidrig erklärt. Vor einigen Wochen kassierte das OVG Bremen jedoch das vorangegangene Urteil, wobei eine Revision zugelassen wurde. Das letzte Wort in der Sache ist somit noch lange nicht gesprochen, so kündigte die Liga auch an, zur Not bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der allgemein erkennbare Trend, Kosten des Verwaltungsapparates auf Private abzuwälzen, ist problematisch, da er von Bürgern neben der Steuererhebung als doppelter Zugriff auf ihr Geld wahrgenommen wird. Die Frage, ob Veranstalter von Großveranstaltungen zu den Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit herangezogen werden können, ist außerdem nicht nur politisch, sondern auch rechtlich sehr brisant, da die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung den Kern staatlichen Handelns und eine der wesentlichen Legitimationsgrundlagen des Staates darstellt. Die Polizei ist aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit dem Schutzauftrag der Freiheitsrechte – verstärkt durch landesrechtliche Sportförderungsklauseln – verpflichtet, Sportgroßveranstaltungen zu schützen….weiterlesen