Glückauf Schalker,
Glückauf Fußballfreunde,
Hallo Deutscher Fußball-Bund!

Wir haben im ersten Blauen Brief der Saison 2017/18 ausführlich Stellung dazu bezogen, warum wir nicht an der Kampagne „Krieg dem DFB“ teilnehmen. Trotzdem begrüßen wir die durch die Kampagne hervorgebrachte Reaktion des Deutschen Fußball-Bundes hinsichtlich der Kollektivstrafen, müssen aber so ehrlich sein, dass wir dieser nicht  vertrauen. Ad hoc mag es der berühmte kleine Finger sein, der hier seitens des Verbandes gereicht wird. Wenn man allerdings für die Zukunft qualitativ und nachhaltig die momentane, teilweise unerträgliche Situation ändern möchte, muss man anpacken. Und selbst der DFB wird dabei feststellen müssen, dass man mit einem kleinen Finger noch nicht einmal den kleinsten aller Steine aus dem Weg räumen kann. Unsere Kritik am Deutschen Fußball-Bund ist sicherlich flächendeckend und facettenreich. Ebenso wie die Kampagne kritisieren wir Kollektivstrafen, Spieltags-Zerstückelung oder Eventisierung. Dennoch haben wir in den letzten Wochen zwischen Utopie und Realismus abgewogen, kurzfristige von mittel- und langfristigen Zielen getrennt, dazu Gespräche geführt und daraus zwei Schwerpunkte priorisiert.

Themenschwerpunkte

1)   Zuschauergerichtsbarkeit

  • A) Zuschauergerichtsbarkeit von der Sportgerichtsbarkeit auslagern
  • B) Unabhängiges Gremium
  • C) Konzept

1A) Auslagerung Zuschauergerichtsbarkeit

Das DFB-Sportgericht stellt seit Gründung der Bundesliga das höchste Kontrollorgan im Deutschen Fußball-Bund dar. Aktuell verhandelt das DFB-Sportgericht das Fehlverhalten des gesamten Konglomerats bestehend aus Spielern, Vereinen und Zuschauern. Unter den Zuständigkeitsbereich fallen sowohl die Bundesligen als auch die Regionalligen. Das Gericht kann also Sanktionen gegenüber eben diesen Spielern, Vereinen oder Zuschauern erlassen, welche sich über ein breites Spektrum verteilen.

Das DFB-Sportgericht besteht aus 37 Personen und wird aktuell von zwei Richtern in Person von Hans Eberhard Lorenz (Vorsitzender) und Stephan Oberholz (stellv. Vorsitzender) geleitet. Außerdem besteht das Gremium aus je sechs Beisitzern des DFBs bzw. der DFL, je fünf Beisitzern für Ethik und den Jugendfußball, je drei Beisitzern aus der Dritten Liga, dem Frauenfußball und den Schiedsrichtern sowie vier Fußball-Lehrer-Beisitzern.

Wir sehen in dieser Zusammensetzung den Grund für eine grundlegend benötigte und seit Jahren überfällige Reformation, die man nur durch eine Auslagerung der Zuschauergerichtsbarkeit erhält. Es ist uns unklar, wie Fußball-Lehrer und Jugendfußball-Vertreter sich mit Fanbelangen auseinandersetzen können oder überhaupt wollen. Hier werden weitreichende Urteile gegen Fans von Leuten getroffen, denen schlicht und ergreifend sowohl der Einblick und der Hintergrund fehlt. Der Schuster soll bekannterweise lieber bei seinen Leisten bleiben.

Das DFB-Sportgericht besitzt weder das Wissen, noch die Hintergründe oder die benötigte eigene Integrität, die Zuschauer im Stadion, eine Fanaktion oder gar eine gesamte Fanszene zu bewerten. Wir fordern daher eindringlich: Das Sportgericht kümmert sich um Fouls, ein qualifiziertes, sachverständiges und verbandsunabhängiges Gremium um die Fans!

1B) Unabhängiges Gremium

Dieses Gremium in seiner Gesamtheit soll sich mit den Zuschauern auskennen. Es soll einen qualifizierten Überblick über die diversen Fanszenen mit ihrem unterschiedlichen Charakter haben und ihre Hintergründe und Ausprägungen in einen gesellschaftlichen Kontext setzen können. Ein Gremium, welches diese Eigenschaften mitbringen würde, setzt sich unserer Vorstellung nach wie folgt zusammen:

  • 6 Vertreter Fananwälte
  • 3 Vertreter der KOS (Koordinationsstelle Fanprojekte)
  • 3 Vertreter DFB
  • 3 Vertreter DFL
  • 2 Fanvertreter (BAFF, ProFans)
  • 6 Vertreter gesellschaftlicher Kultur (Ethik)

Während die erstgenannten Mitglieder selbsterklärend sind, wollen wir unsere Vorstellungen der von uns als Kulturvertreter bezeichneten Gruppe genauer definieren. Betrachtet man die sozialen Entwicklungen in der Republik, so ist es abwegig zu behaupten, der deutsche Fußball hätte ein gesellschaftliches Exklusivrecht auf Gesetzesübertretungen und Delikte. Insbesondere im Mikrokosmos der Fußballzuschauer spiegelt sich die Situation im Gesamtkontext der deutschen Gesellschaft wider und es empfiehlt sich ein Blick über den Tellerrand des Themengebietes “Fußball” hinaus. So ist es unserer Meinung nach unabdingbar, dass auch soziologische Kontexte durch qualifizierte Vertreter in das Gremium einfließen.

Damit bei der Bewertung auch vereinsinterne Hintergründe einfließen, sollte bei jeder Verhandlung zudem ein Vertreter des betroffenen Vereins, beispielsweise in Person des Fanbeauftragten, und ein Vertreter des jeweiligen Fanprojektes anwesend sein. Gegen das Urteil des Zuschauergerichts kann durch den betroffenen Verein Einspruch eingelegt und eine neue Verhandlung eingefordert werden.

Im Jahr 2016 wurden in Summe rund 1,3 Millionen Euro an Strafen der jeweiligen Vereine an den DFB abgetreten. Der Deutsche Fußball-Bund wiederum steckt das Geld in soziale DFB-Projekte, vorrangig in die Egidius-Braun- und Sepp-Herberger-Stiftung. Wir fordern, dass das Geld direkt sozialen Projekten im jeweiligen Vereinsumfeld zugutekommt. Die Gelder müssen an der Basis eingesetzt werden. Sollte ein Verein beispielsweise für eine öffentliche rassistische Äußerung belangt werden, so hilft es der Region nicht, wenn der Verein eine gewisse Summe an den Verband zahlt. Eine wirkliche Prävention kann nur an eben jenem Ort geschehen, an dem das Verhalten festgestellt wurde. Man muss sich bei der Thematik der Strafzahlungen die Frage stellen, ob man nur pro forma bestrafen und reglementieren möchte oder sich ernsthaft und konstruktiv auseinandersetzen will.

1C) Konzept

Im Rahmen der Verbandsautonomie kann das Gremium nur Vereine belangen, der einzelne Fan unterliegt weiterhin nicht der Zuschauergerichtsbarkeit. Es bleibt Aufgabe der staatlichen Institutionen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu sanktionieren. Prinzipiell soll sich das Gremium einen eigenen handlungsfreien, aber handlungsfähigen Katalog ausarbeiten. Wir können dazu folgende Vorschläge abgeben:

1)   Abschaffen von Kollektivstrafen, insbesondere Zuschauer(-teil-)ausschlüssen!

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, haben diese Kollektivstrafen ihre Wirkung verfehlt. Ein kurzer Abriss genügt, um Beispiele für Spiele anzuführen, bei denen sich die Zuschauer kurzerhand Karten für andere Blöcke organisiert haben und somit die Strafen umgehen konnten: 1. FC Nürnberg – Kaiserslautern (September 2014), Eintracht Frankfurt – FC Schalke 04 (August 2016), 1. FC Nürnberg – 1. FC Heidenheim (August 2016), Borussia Dortmund – VfL Wolfsburg (Februar 2017)

2)   Handeln gemäß der “Pyrotechnik Legalisieren”-Kampagne wird nicht bestraft!

Es gibt keine Bestrafung, wenn Bengalos oder Rauch in dem Maße genutzt werden, dass kein/e Spielunterbrechung/-abbruch vom Schiedsrichter ausgelöst wird. Das bedeutet auch, dass es zukünftig keine Bestrafung von Vereinen durch die Zuschauergerichtsbarkeit gibt, sofern das Handeln mit der Pyrotechnik gemäß der “Pyrotechnik Legalisieren”-Kampagne abgelaufen ist. Der Ordnungswidrigkeit kann sich der Rechtsstaat annehmen, dies sollte nicht Sache des Sportgerichts oder – in unserem Vorschlagsfall – des unabhängigen Gremiums sein.

3)   Abschaffung von Stadionverboten!

Wir schlagen dem DFB vor, seine Statuten über bundesweite Stadionverbote, die durch die Vereine und dem DFB ausgesprochen werden, zu überarbeiten. Wie bereits am Anfang von 1C beschrieben, unterliegt der einzelne Fan nicht der Gerichtsbarkeit eines Gremiums oder Verbandes. Jeder Zuschauer weiß, dass er aufgrund von strafbaren Handlungen durch staatliche Gerichte belangt werden kann. Wir fordern daher eine Abkehr von den Bestrafungen auf Grundlage von Vermutungen!

4)   Meinungsfreiheit in Wort und Bild!

Keine Fanszene darf für rechtsstaatsgemäße Äußerungen belangt werden! Die Meinungsfreiheit darf nicht durch Bestrafungen eingeschränkt werden. Choreographien, Spruchbänder, Fahnen und Gesänge funktionieren nur frei von jeglicher Zensur und dienen der Entfaltung der Fankultur.

2)   Legalisierung Pyrotechnik

Da insbesondere das Thema Pyrotechnik im Mittelpunkt der Spannungen zwischen den Fans und des Verbandes steht und unmittelbar mit der Zuschauergerichtsbarkeit verknüpft ist, sehen wir in der Legalisierung von Pyrotechnik den einen weiteren Schwerpunkt.

  • A) Aktueller Stand
  • B) Pyrotechnik-Kampagne
  • C) Umsetzung
  • D) Vorschläge und Forderungen

2A) Aktueller Stand

Ein Kernthema, welches seit Jahren zu großen Diskrepanzen zwischen den Offiziellen des DFBs, der DFL sowie den aktiven Fanszenen in den Stadien der Republik führt, ist der Einsatz von Pyrotechnik. Nachdem mit der Kampagne „Pyrotechnik legalisieren – Emotionen respektieren“ im Dezember 2010 vereinsübergreifend der konstruktive Versuch gestartet wurde, mit den zuständigen Verbänden und Vereinen einen gemeinsamen Lösungsansatz für den Einsatz von Pyrotechnik zu finden, wurden die Gespräche seitens des Verbandes kurz vor den ersten konstruktiven Testphasen in verschiedenen Kurven auf Eis gelegt und ohne weitere Aufarbeitung als nicht umsetzbar deklariert. Vorangegangen waren intensive Monate der konstruktiven und meist vereinsinternen Gespräche, in denen mögliche Lösungsvorschläge ausgearbeitet und teilweise auch mit Experten aus Reihen der Feuerwehr, Pyrotechnik und Polizei getestet wurden. Der von offizieller Seite aus abgebrochene Dialog wurde bis zum heutigen Tage nicht wieder aufgenommen, jeglicher Einsatz von Pyrotechnik wird weiterhin als rechtswidrig angesehen und mit dem Ausbruch von Gewalt in den jeweiligen Kurven gleichgesetzt. Die Verantwortung für den Gesprächsabbruch wurde dabei munter von links nach rechts geschoben: Der DFB, die Feuerwehr, die Polizei sowie die betroffenen Vereine versuchten in der jeweils anderen Institution den Schuldigen zu finden. Wir möchten die genauen Abläufe und Details dieser Entscheidungsfindung nicht weiter aufarbeiten, sondern sehen den Abbruch der Gespräche als Vergangenheit an.

2B)  Kampagne „Pyrotechnik legalisieren Emotionen Respektieren“

An dieser Stelle möchten wir noch einmal einen groben Überblick über die Kernthemen der Kampagne geben. In Zusammenarbeit der beteiligten Fanszenen wurde ein eigenverantwortliches Konzept ausgearbeitet, das sich zu den folgenden reflektierten, selbstauferlegten Umgangsregeln bekannt hat:

  1. Verzicht auf Knallkörper wie Böller oder Kanonenschlägen
  2. Pyrotechnik gehört in die Hand, auf keinen Fall in die Luft und nach Möglichkeit nicht auf den Boden
  3. Leuchtspurgeschosse sind ebenso tabu wie die Entsorgung von Bengalischen Feuern in den Innenraum, auf das Spielfeld oder in Nachbarblöcken
  4. Schaffung von Rahmenbedingungen für legales Abbrennen von Pyrotechnik in unseren Kurven
  5. Eigenverantwortung für Fanszenen und Vereine

2C)      Umsetzung

Um einen gewissenhaften Umgang mit Pyrotechnik zu ermöglichen, bedarf es der Schaffung von Möglichkeiten zum Einsatz dieser. In der aktuellen Situation dreht sich die Spirale in einer Mischung aus Strafen und Gefährdung immer weiter. Um ihr nachhaltig zu entkommen, gehört die Pyrotechnik heraus aus dem Schatten der Kriminalität. Denn aus Angst vor Bestrafung werden Bengalische Feuer teilweise vermummt und eingeengt zwischen vielen Fans gezündet. Nicht selten werden sie nach dem Zünden auf den Boden oder in scheinbar freie Bereiche geworfen. Das dadurch erhöhte Gefahrenpotential gegenüber einem kontrollierten und legalen Abbrennen in der Hand ist offensichtlich. Die Strafverfolgung verfehlt also seit Jahren ihr Ziel, die Stadien sicherer zu machen. Die Intention muss schließlich ein selbstregulierender Umgang der Kurven sein.

2D)      Vorschläge und Forderungen

1)   Aktualisierung von Hausordnungen und Stadionrichtlinien

Wie in unseren Vorschlägen in 1B) und 1C) schon beschrieben, braucht es insbesondere in Bezug auf Pyrotechnik einen überarbeiteten und der Realität angepassten Strafenkatalog. Zur Handhabung schlagen wir daher weitergehend vor, dass sich der DFB gemeinsam mit den Vereinen dafür einsetzt, die Stadionordnungen einheitlich zu aktualisieren.  Eine breite Basis wird nur geschaffen, indem man einen einheitlichen, ligenübergreifenden Paragraphen zum Umgang mit Pyrotechnik in den Kurven einführt. Wie ebenfalls schon unter 1C) 2) beschrieben, darf es keine Sanktionen gegen die jeweiligen Vereine mehr geben, wenn Pyrotechnik im Rahmen eben jenes Paragraphen und dessen Regelungen eingesetzt wird. Sanktionen für Grenzüberschreitungen dieser Umgangsregeln obliegen anschließend der Zuschauergerichtsbarkeit unter dem neuen Gremium.

2)   Prüfen und Testen von neuen Materialien

Die ständige Weiterentwicklung macht auch vor der Pyrotechnik nicht Halt. Der DFB soll sich gemeinsam mit den Vereinen dafür einsetzen, dass es stetige Gespräche mit Veranstaltungs- sowie Pyrotechnikern in Zusammenhang mit einem durchgehenden Austausch mit der Feuerwehr geben sollte. In Dänemark wurde in Kooperation zwischen Pyrotechnikern, Brøndby IF und den Fans ein Bengalisches Feuer entwickelt, welches keine hohen Temperaturen mehr erzeugt. Nach Anmeldung kann die „kalte Fackel“ legal im dänischen Stadion angewandt werden, ohne dass Gesetze geändert werden müssen.

3)   Mediale Berichterstattung

Wir empfehlen, die gemeinsame Erarbeitung eines Konzeptes zur Einwirkung auf die mediale Berichterstattung. Wir wollen damit eine differenzierende Betrachtung der einzelnen Begrifflichkeiten erreichen. Die elendige Verknüpfung von Pyrotechnik und Gewalt hängt uns zum Hals heraus! Der Einsatz von Pyrotechnik unter den ausgearbeiteten Regeln muss endlich als optisches Stilmittel der Fankultur in diesem Land verstanden und erlaubt werden.

4)   Dialog

Wir fordern, dass die abgebrochenen Dialoge zwischen den Fans, dem Verband, den Vereinen sowie allen relevanten involvierten Institutionen in puncto legaler Pyrotechnik sofort wieder aufgenommen werden!

Wir hoffen, dass sich alle Verantwortlichen und Beteiligten über unsere Ausführungen Gedanken machen. Es ist uns ernst, die Zeiten der gegenseitigen Beschuldigungen müssen endgültig vorbei sein! Der Verband muss sich die Frage stellen: Will er medienwirksam einen Politstreich spielen oder will er die Chance nutzen, eine längst überfällige Reform auf den Weg zu bringen? Der Spielball liegt beim DFB.

Ultras Gelsenkirchen im August 2017