Während des Spiels zwischen Schalke 04 und Bayer Leverkusen präsentierten wir ein Spruchband mit der Aufschrift „BGH – Ihr könnt uns mal!“. Diese „frei Schnauze“ formulierte Aussage bezieht sich auf das am vergangenen Freitag verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs, welches die präventive Vergabe von Stadionverboten als rechtmäßig erklärt hat.
Ein FCB-Fan war durch die Instanzen bis zum BGH gezogen, um gegen sein zweijähriges Stadionverbot vorzugehen, welches trotz Einstellung eines Strafverfahrens aufrecht erhalten wurde. Der Bundesgerichtshof begründete das Urteil gegen den Fan aus München mit dem Hausrecht der Vereine und erklärte weiter, dass der Verdacht auf Gewaltbereitschaft zur Ausschließung ausreichen würde.
Während Polizei- und Verbandsvertreter das Urteil begrüßen, traf das Urteil viele Fans, wie auch uns Ultras, mitten ins Gesicht und verursachte Wut und Ohnmacht zugleich. Uns sollte klar sein, dass dieses rechtskräftige Urteil vom BGH Wasser auf die Mühlen repressionsgeiler Polizeibeamter und sonstigen Nulltoleranzaktivisten ist. Im Zweifel für den Angeklagten gilt für Fußball-Fans offenbar tatsächlich nicht. Auch der gerne herangezogene Vergleich zwischen dem Hausrecht eines Diskothekenbetreibers und dem der Stadionbetreiber hinkt in unseren Augen gewaltig. Fußball nimmt eine wichtige soziale Rolle in unserer Gesellschaft ein, Fußball ist Allgemeingut und darf nicht als Vehikel gewinnorientierter Manager mißbraucht werden. Die Vereine sollten sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sein und nicht nach Gutsherrenart Menschen ohne dem Nachweis eines Vergehens einen wichtigen Bestandteil ihres Lebens wegnehmen.
Es kann wirklich jeden Fan treffen, jedem kann vom Stadionbesuch ohne rechtsgültige Verurteilung oder ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren ausgesperrt werden, wobei wir nicht leugnen wollen, dass inbesondere Ultras durch ihr Auftreten weitaus mehr im Focus stehen viele andere Fans.
Umso erfreulicher ist es, dass seit Anfang der Saison auf Schalke überhastet ausgesprochene Stadionverbote der Vergangenheit angehören. Besteht z.B. aufgrund eines Ermittlungsverfahren die Absicht ein Stadionverbot zu verhängen, so bekommt der Betroffene die Möglichkeit sich vor einem Gremium zu äußern. Dem Gremium gehören neben dem Verein das sozialpädagoische Fanrprojekt und Fanvertreter an.
Hoffen wir, dass dieses Beispiel weiter Schule macht und die Vereine sich dem Druck der Behörden widersetzen für Kleinigkeiten Stadionverbote auszusprechen.