Solidarität mit Beschwerdeführern

Posted by UGE Diverses

Wie bereits angekündigt, haben wir uns gemeinsam mit einigen Betroffenen unmittelbar nach dem Polizeieinsatz am 14.03.2008 juristisch beraten lassen. Infolgedessen können wir mitteilen, dass vier Personen, die im Rahmen der erkennungsdienstlichen Maßnahme am Schalker Fanprojekt behandelt wurden, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Dortmund gestellt haben, mit dem Ziel, die Löschung der entsprechenden Daten zu erwirken und ein Zeichen gegen die willkürliche Erfassung und Datenspeicherung von Fußballfans zu setzen.

Die Beschwerde ist an das Justizministerium gerichtet, dem die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft obliegt. Zentraler Vorwurf der Beschwerde ist, dass die Staatsanwaltschaft willkürhaft gehandelt und bewusst das Gesetz verletzt hat, indem sie bei 172 Personen gleichzeitig in das Grundrecht aus Art. 2 GG (Schutz der Persönlichkeit und der persönlichen Freiheit) eingegriffen hat.

Die Betroffenen sehen in der Anordnung der erkennungsdienstlichen Maßnahme durch die Staatsanwaltschaft eine gesetzlich nicht zugelassene Datenbeschaffungsaktion für die Polizei, nicht aber eine nach § 163 b oder § 81 b Strafprozessordnung (StPO) zugelassene Ermittlungsmaßnahme.

Wir erklären uns an dieser Stelle solidarisch mit den vier Beschwerdeführern und danken für das Engagement der Personen.

Wir werden siegen!


One Response to “Solidarität mit Beschwerdeführern”

  1. […] 04.04.2008 Solidarität mit Beschwerdeführern […]

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