Nach Mitteilung der Polizei Gelsenkirchen wurden die Ermittlungen, welche aufgrund der beim Spiel Schalke – Hansa Rostock gezeigten Stasi 2.0 Doppelhalter aufgenommen wurden, inzwischen eingestellt.
Trotz der guten Nachricht, die wir allerdings von Anfang so erwartet haben, möchten wir zwei Passagen des Textes nicht unkommentiert lassen.
„Die Polizei fertigte in beiden Fällen Beleidigungsanzeigen gegen ‚Unbekannt’. Die STA Essen überprüfte die Anzeigen und sah den Tatbestand der Beleidigung als verwirklicht an. Anschließend wurde Kontakt mit dem Büro des Bundesinnenministeriums aufgenommen. Der Bundesinnenminister stellte keinen Strafantrag. Die Ermittlungen werden somit eingestellt.“
Zum einen finden wir es bedenklich, dass die Polizei von sich aus ein reines Antragsdelikt verfolgt und durch die Staatsanwaltschaft überprüfen lässt, ob der möglicherweise Beleidigte eine Anzeige stellen will. Zur Erläuterung: Die Strafverfolgungsbehörden können einer Beleidigung nicht ohne Strafantrag des möglicherweise Beleidigten nachgehen.
Wenn dies die neue Marschrute der Polizei sein sollte, wird in Zukunft sicherlich viel Arbeit auf sie zukommen, denn die Verfolgung jeder möglichen Beleidigung, welche alleine im Rahmen eines Fußballspiels konkret an einzelne Personen gerichtet wird, ist sicher nicht mal eben so zu erledigen und wird die sowieso schon unter der Überbelastung klagenden Gerichte vollkommen lahm legen. Man denke einfach nur mal daran was einem gegenüber dem Schiedsrichter, einem einzelnen Spieler oder dem ein oder anderen Fan in 90 Minuten über die Lippen geht. Nach dem Spiel klopft dann der SKB (Spielerkontaktbeamte) an der Kabinentür der Gastmannschaft und fragt die Herren Spieler, ob sie gegen Fan XY Anzeige erstatten möchten, da man der Sache sonst nicht nachgehen kann.
Ein Szenario, welches natürlich so in der Realität natürlich nicht stattfinden wird. Vielmehr entsteht leider erneut der Eindruck, dass jegliche Chance genutzt werden soll, um die Kriminalisierung aktiver Fans durch die Polizei in jeder denkbar möglichen Situation voran zu treiben. In diesem Fall scheiterte es jedoch, da das Innenministerium selbst auf Nachfrage keinen Strafantrag stellen wollte.
Eine andere Entscheidung seitens des Innenministeriums war nicht zu erwarten, da die Stasi 2.0 – Symbolik im Rahmen der Protestaktion gegen die Vorratsdatenspeicherung bereits vor einem Jahr bundesweit bekannt wurde. Dies ist dem Innenministerium ganz sicher nicht verborgen geblieben, leider jedoch offenbar den zuständigen Beamten bei der Polizei Gelsenkirchen. Ein angenehmer Nebeneffekt ist immerhin, dass die Polizeimaßnahme unseren Protest erst in die Medien befördert hat, was ohne das Zutun der Polizei sicher nicht so gewesen wäre.
Des Weiteren ist es unserer Meinung nach nicht korrekt, dass die Pressemitteilung der Polizei den Eindruck vermittelt, als sei ein Straftatbestand bereits erwiesen:
„Transparente bei Schalke-Spielen über Bundesinnenminister erfüllen Beleidigungstatbestand.“, so die Überschrift.
Es mag sein, dass dies aus Sicht der Staatsanwaltschaft der Fall ist, die letztendliche Entscheidung hätte jedoch bei einem Richter gelegen, aufgrund der Einstellung ist dies allerdings nicht mehr feststellbar. Man sollte nicht vergessen, dass jede Person, die einer Straftat angeklagt wird, bis zur Verurteilung als unschuldig gilt. Wir verwehren uns deshalb gegen diese unterschwellige aber offensichtliche Kriminalisierung jener Personen, die einen Stasi 2.0 – Doppelhalter hochgehalten haben.
[…] Ultras-GE berichteten schon am 11.04. über den Abschluss des Verfahrens wegen der Stasi 2.0 Banner. Diesem Statement kann man sich nur […]