Eine Übertreibung? Nun, spätestens seit dem letzte Woche der Bundesrat eilig eine neue Rechtsverordnung für die zuvor gerichtlich für nicht zulässig erklärten Datensammeldateien wie die uns allseits bekannte „Datei Gewalttätersport“ verabschiedet hat, ziehen am Himmel über Deutschland ganz dunkle Wolken auf. Wer sich als juristischer Laie die Verordnung durchliest, wird schnell Verständnisprobleme haben. Es ist offenbar zu viel verlangt Verordnungen so zu formulieren, dass der Bürger sie auch versteht – oder steckt vielleicht System dahinter? Der Rechtsanwalt Udo Vetter hat sich der Sache angenommen und in seinem Blog die Tragweite dieser Datei verständlich niedergeschrieben, weshalb wir an dieser Stelle auf seinen Artikel „Eine Schublade für jeden von uns“ verweisen.